Krankentaggeldversicherung: Gesetz, Abschluss und Beiträge

Krankentaggeldversicherung: Gesetz, Abschluss und Beiträge

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Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist für den Arbeitgeber gesetzlich keine Pflicht. Auch wenn sie nicht obligatorisch ist, macht der Abschluss einer solchen Versicherung aber durchaus Sinn. Auch bei einer Einzelfirma oder einem Startup.

Lohnfortzahlungspflicht Arbeitgeber und Dauer

Die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Falle einer längeren Krankheit des Arbeitnehmers ist im OR Art. 324a ff. geregelt. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht bei Abwesenheit des Arbeitnehmers durch Krankheit ist in den Skalen (Basler, Berner, Zürcher) geregelt.
 
Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlungspflicht mindestens 3 Wochen, im zweiten Dienstjahr bereits 1 Monat, im dritten und  vierten Dienstjahr 2 Monate, im 5. bis 9. Dienstjahr 3 Monate usw. und endet z. B. in der Berner Skala ab dem 20. Dienstjahr mit 6 Monaten.

Abschluss einer Krankentaggeldversicherung

Auch wenn die Krankentaggeldversicherung nicht Gesetz ist, sollte man sich als Einzelfirma oder Startup die Vorteile der Versicherung vor Augen halten. Um das Risiko einer längeren Lohnfortzahlung durch Abwesenheit durch Krankheit zu reduzieren, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung.

Krankentaggeldversicherungen welche ab dem 31. Tag bis zum 720. Tag 80% des versicherten Lohnes entschädigen, sind am meisten verbreitet – nicht zuletzt wegen ihrem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Selbstverständlich können mehr als 80 % versichert werden und auch die Wartefrist kann individuell verkürzt werden. Beide Massnahmen führen zu einer höheren Prämie.

Beitragsaufteilung

Die Beitragsaufteilung soll in den arbeitsvertraglichen Bestimmungen geregelt werden. Da eine Krankentaggeldversicherung den Arbeitnehmer besser schützt, als das Gesetz vorschreibt, darf die Prämie zu 50 % auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Üblicherweise werden diese Mitarbeiter-Beiträge monatlich vom Lohn abgezogen.

Höhe der ausbezahlten Taggelder

Wenn der Arbeitgeber keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, ist der Arbeitgeber für den Zeitraum Abschnitt „Lohnfortzahlungspflicht Arbeitgeber und Dauer“ verpflichtet, dem Arbeitnehmer 100 % des Lohnes zu bezahlen.
 
Wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter den Lohn in der Höhe der Taggelder (meistens 80 %) zu bezahlen. Es ist dem Arbeitgeber freigestellt, dem Arbeitnehmer trotz einer solchen Versicherung den vollen Lohn zu bezahlen.

Tipp 1 – Wann lohnt sich eine Krankentaggeldversicherung?

Wenn du mehrere Mitarbeiter beschäftigst oder wenn du Mitarbeiter mit hohem Dienstalter beschäftigst, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung unbedingt. Grundsätzlich empfehlen wir jedem Arbeitgeber, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Tipp 2 – Beiträge dokumentieren

Halte im Arbeitsvertrag fest, ob eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen ist oder nicht und kläre an gleicher Stelle die Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Damit schaffst du Klarheit und verhinderst Missverständnisse.

Checkliste zum Thema Krankentaggeldversicherung

Damit nichts vergessen geht, haben wir die wichtigsten Punkte einer Krankentaggeldversicherung in einer übersichtlichen Checkliste zum kostenlosen Download zusammengestellt:

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