Umzug in die Schweiz: Vom Grenzgänger zum Aufenthalter (mit kostenloser Checkliste)

Umzug in die Schweiz: Vom Grenzgänger zum Aufenthalter (mit kostenloser Checkliste)

Die Schweiz ist für viele Arbeitnehmer aus Deutschland oder Österreich ein beliebtes Umzugsziel. Will man sich als Ausländer längerfristig in der Schweiz aufhalten und auch den Wohnsitz dorthin verlegen, so wird man vom Grenzgänger zum Aufenthalter und erhält den Ausweis B. Dadurch ändern sich einige Punkte für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer. Im folgenden Beitrag findest du alle wichtigen Punkte für den Umzug in die Schweiz in der richtigen Reihenfolge sowie eine kostenlose Checkliste zum Download:

Schritt 1 – Hallo Schweiz! Einreise in die Schweiz

Im ersten Schritt behandeln wir die Einreise in die Schweiz. Zuziehende aus den 25 ersten EU-Staaten sowie aus den EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen (Darunter auch Deutschland, Frankreich und Österreich). Dein Umzugsgut kannst du direkt beim Überqueren der Grenze bei der Schweizer Einreisezollstelle anmelden.

FĂźr die Einreise verlangt die Schweizer Einreisezollstelle folgende Dokumente:

  • Antragsformular 18.44 Übersiedlungsgut (ausgefĂźllt)
  • GĂźltiger Personalausweis oder Reisepass von allen einreisenden Personen
  • Liste der einzufĂźhrenden Waren (hier reicht eine grobe Aufstellung der Kartons)
  • Kopie des Mietvertrags
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Abmeldebescheinigung vom Ausland

Formular 13.20 AFahrzeuge Ăźbersiedeln

Ausländische Fahrzeuge müssen beim ersten Grenzübertritt in die Schweiz im Zusammenhang mit dem Umzug beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Möchtest du ein Fahrzeug als Übersiedlungsgut in die Schweiz einführen, wird vorausgesetzt, dass du das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten im Ausland benutzt hast und es auch selber in der Schweiz weiter benutzen wirst.

Fahrzeuge, die aus versicherungstechnischen Grßnden auf ein Elternteil zugelassen sind, kÜnnen ebenfalls als Umzugsgut eingefßhrt werden. In diesem Fall reicht eine kurze Bestätigung vom Elternteil, in der hervorgeht, durch wen, seit wann und zu welchem Zweck das Fahrzeug von anderen als der im Fahrzeugpapier vermerkten Person verwendet wurde (Beispielsweise aus versicherungstechnischen Grßnden).

Für die Übersiedlung eines Fahrzeuges verlangt die Schweizer Einreisezollstelle folgende Dokumente:

Wird das Fahrzeug von der Schweizer Einreisezollstelle als Übersiedlungsgut akzeptiert, wird dir das Formular 13.20 A mit einer aufgeführten Stammnummer ausgestellt. Mit diesem Formular hast du 1 Jahr Zeit, das Auto in der Schweiz anzumelden. Dieses Formular also gut aufbewahren! Dieses Fahrzeug ist abgabenfrei und es werden nachträglich keine Steuern mehr berechnet, da es als Übersiedlungsgut akzeptiert worden ist.

Schritt 2 – Anmeldung im zuständigen Kanton oder bei der zuständigen Gemeinde

Nach dem Umzug in die Schweiz haben EU BĂźrger 14 Tage Zeit sich bei Ihrer Wohngemeinde anzumelden. Folgende Dokumente sind bei der Gemeinde vorzulegen:

  • Je nach Wohngemeinde ein Anmeldeformular z.B. Formular fĂźr Basel Stadt (wird nicht in allen Kantonen verlangt)
  • Dokumente Ăźber den Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde, etc.).
  • Vorstrafenerklärung (wird nicht immer verlangt)
  • Einstellungserklärung, Arbeitsbescheinigung oder gĂźltiger Arbeitsvertrag 
  • Grenzgängerbewilligung mit aktueller Arbeitsbestätigung (Nur fĂźr bisherige Grenzgänger)
  • 1 Passfoto (35 x 45 mm ohne Rand) pro Person, nicht älter als 6 Monate
  • GĂźltiger Reisepass oder Identitätskarte + Kopie
  • Schweizer Mietvertrag oder Wohnungsausweis
  • Krankenkassenkarte (wird nicht immer verlangt)

Informiere dich zudem bei der zuständigen Einwohnerkontrolle, ob fßr die Anmeldung bei deren Gemeinde noch weitere Unterlagen notwendig sind und wie hoch die Anmeldegebßhren sind. Diese variieren nämlich je nach Kanton und Art der Aufenthaltsbewilligung. In Basel-Stadt z.B. kostet die Anmeldung beim Migrationsamt CHF 25.

tipp

Gut zu wissen: Die Stadt Zßrich stellt in dieser Hinsicht eine Besonderheit dar: Sie ist aufgeteilt in sogenannte Kreise, die jeweils ein eigenes Meldeamt haben. Deren Postleitzahl gibt Aufschluss darßber, fßr welchen Kreis sie zuständig sind und somit, an welche Einwohnerkontrolle du dich abhängig von der Postleitzahl deiner Wohnadresse wenden musst.

Schritt 3 – Aufenthaltsbewilligung beantragen

Sobald du dich in der Schweiz bei der zuständigen Gemeinde angemeldet hast, kannst du deine Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B) beim zuständigen kantonalen Migrationsamt beantragen. Ist der Aufenthalt auf ein Jahr oder weniger befristet, erhältst du in der Regel eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis L). Aufenthaltern mit Ausländerausweis B kann nach einem Aufenthalt von 5 bzw. 10 Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) erteilt werden.

Beim Beantragen der Aufenthaltsbewilligung mĂźssen folgende Unterlagen vorgelegt werden (Je nach Kanton kann es beim Beantragen der Aufenthaltsbewilligung Unterschiede geben):

  • AusgefĂźlltes Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung (nicht in jedem Kanton)
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • 2 Passfotos
  • Kopie des gĂźltigen Reisepasses oder der gĂźltigen Identitätskarte

Schritt 4 – Wie bezahlt man als Aufenthalter seine Einkommensteuern?

Anders wie Ausländer mit dem Ausweis C, mßssen Aufenthalter mit dem Ausweis B die Steuern ßber die Quelle bezahlen; sprich man ist Quellenbesteuert. Dafßr muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer beim zuständigen kantonalen Steueramt als Quellensteuerpflichtig anmelden. Die Steuern werden anschliessend direkt vom Lohn des Aufenthalter-Arbeitnehmers ßber die Quellensteuer abgezogen und vom Arbeitgeber an das Steueramt ßbermittelt.

Achtung: Die Arbeitnehmer mit dem B-Ausweis machen keine Steuererklärung. Alternativ kann der Arbeitnehmer gewisse Beträge von der Quellensteuer absetzen bzw. zurßckfordern.
Formular fĂźr Basel Stadt: Antrag auf Tarifkorrektur und RĂźckerstattung der Verrechnungssteuer CH

Schritt 5 – Krankenversicherung

Um die Krankenversicherung muss sich der Arbeitnehmer selber kümmern. Als du noch als Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Österreich beschäftigt warst, hattest du wahrscheinlich eine Grenzgängerversicherung. Sobald der Umzug in die Schweiz vollzogen ist, hast du drei Monate Zeit eine Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen. Der Dienst comparis.ch bietet z.B. eine Plattform, über die sich die verschiedenen Krankenversicherungen vergleichen lassen.

Schritt 6 – Rentenversicherung

Als Grenzgänger zahlst du normalerweise in die 1. Säule (AHV: Staatliche Vorsorge) und in die 2. Säule (Berufliche Vorsorge) automatisch ein. Sobald du in die Schweiz ziehst und den B Ausweis erhältst, hast du die MÜglichkeit in die 3. Säule (Private Vorsorge) einzuzahlen. Die 3. Säule bietet Vorteile wie eine hÜhere Verzinsung im Vergleich zu Privat- und Sparkonten.

Das Geld auf dem Konto 3a ist jedoch gebunden, also nicht frei verfßgbar. Es kann frßhestens fßnf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden, das heisst fßr Männer ab 60 und fßr Frauen ab 59 Jahren.

Noch frßhere Bezßge sind nur beim Gang in die Selbstständigkeit, der Finanzierung von selbst bewohntem Eigentum und bei einer Auswanderung mÜglich.

Checkliste – Umzug in die Schweiz 

Damit beim Umzug von in die Schweiz nichts vergessen geht, haben wir die wichtigsten Punkte fßr Grenzgänger und deren Arbeitgeber in einer ßbersichtlichen Checkliste zum kostenlosen Download zusammengestellt:

Checkliste herunterladen

Fazit

Wenn du vorhast, in die Schweiz zu ziehen, solltest du dich gut darauf vorbereiten und Zeit einplanen. Bei den Ämtern und beim Zoll können lange Wartezeiten entstehen. Die Beamten erwarten, dass du vorbereitet bist und die nötigen Unterlagen dabei hast. Bei speziellen Fragen lohnt es sich, im Voraus bei der zuständigen Stelle anzurufen und sich zu informieren. Auch für den Arbeitgeber entstehen Aufgaben, wenn ein Mitarbeiter in die Schweiz zieht. Neben der Adressänderung muss er den zugezogenen Mitarbeiter beim zuständigen Schweizer kantonalen Steueramt anmelden und die Steuern direkt vom Lohn abziehen.

smallinvoice.com ist nicht steuerberatend tätig. Dieser Beitrag soll nur einen Überblick verschaffen. FĂźr genaue Informationen empfehlen wir, sich an einen Steuerberater oder an die zuständige Stelle zu wenden.  

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