Schweizer Mahnung erstellen – Kostenlose Word Vorlage zum Downloaden

Schweizer Mahnung erstellen – Kostenlose Word Vorlage zum Downloaden

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Sind Rechnungen erstellt und versendet worden, kann es leider vorkommen, dass diese nicht fristgerecht bezahlt werden und der Schuldner deshalb gemahnt werden muss. Wir zeigen dir, wie du eine Mahnung erstellen kannst und auf was bei einer Mahnung geachtet werden muss und was nicht.

Wie und wann muss ich eine Mahnung erstellen?

In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht geregelt. Deshalb steht es dem Gläubiger (also dem, der die Rechnung gestellt hat) frei, eine offene Rechnung nach Ablauf der von ihm festgelegten Zahlungsfrist zu mahnen. Auch die Art und Weise der Mahnung ist nicht festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben. Somit kann also auch nur mündlich oder via Email gemahnt werden. Rechtlich besteht jedoch keine Pflicht zur Mahnung, denn Mahnen ist in der Schweiz eine freiwillige Zahlungserinnerung: Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann grundsätzlich auch ohne vorangegangene Mahnung sofort betrieben werden.

Wie sieht es mit Verzugszinsen aus?

Der Gläubiger darf von Gesetzes wegen einen Verzugszins von fünf Prozent in Rechnung stellen (siehe Art. 104 Abs. 1 OR). Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins (bis maximal 15 Prozent) verlangen, wenn dies vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festgehalten wurde. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart worden, muss der Gläubiger zuerst mahnen: Mit dem Mahnschreiben setzt er den Schuldner in Verzug und verpflichtet ihn damit, den Verzugszins zu bezahlen.

Dürfen Mahngebühren erhoben werden?

Obwohl gesetzlich keine Mahngebühren vorgesehen sind, dürfen diese erhoben werden; allerdings nur, wenn sie vertraglich klar formuliert worden sind. Klar bedeutet laut Bundesgericht, wenn sie im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betrag in Franken und Rappen genau definiert sind. Angaben wir z.B. “Es werden Mahngebühren erhoben” sind deshalb nicht genügend.

Kostenlose Word Vorlage für eine Mahnung -Schweiz

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tipp
  • Um Missverständnisse zu vermeiden, auf der Rechnung am Besten ein genaues Datum angeben, bis wann die Rechnung zu bezahlen ist.
  • Werden Rechnungen nicht fristgereicht beglichen, ist es empfehlenswert – obwohl nicht zwingend vorgeschrieben – eine Zahlungserinnerung und danach mindestens eine Mahnung zu schicken: Meistens werden Rechnungen nicht aus Böswilligkeit nicht beglichen, sondern schlicht, weil sie vergessen wurden.
  • Sollen höhere Verzugszinsen als 5% verrechnet werden, müssen diese vertraglich vereinbart (z.B. im Kaufvertrag) oder in den AGBs aufgeführt sein.
  • Mahngebühren können nur erhoben werden, wenn sie klar im Vertrag oder in den AGBs aufgeführt sind.
  • Und zu guter letzt: Es ist immer eine Überlegung wert, nicht in jedem Fall auf Verzugszinsen und Mahngebühren zu beharren; schliesslich ist Kundenfreundlichkeit die Basis jedes guten Geschäfts.

Automatisierte Mahnungen erstellen mit smallinvoice

Mit der Businesssoftware smallinvoice können Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit äusserst geringem Aufwand und kostenlos z.B. via Email versendet werden; auch vollkommen automatisiert! Dabei setzt smallinvoice automatisch ein genaues Datum auf die Rechnung, bis wann die Rechnung zu bezahlen ist. Somit hast du deine offenen Rechnungen und Mahnungen immer unter Kontrolle.

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