Mahnen in der Schweiz
Sind Rechnungen erstellt und versendet worden, kann es leider vorkommen, dass diese nicht fristgerecht bezahlt werden und der Schuldner deshalb gemahnt werden muss. Auf was bei einer Mahnung geachtet werden muss und was nicht, wollen wir mit diesem Artikel beleuchten.
Wie und wann muss eine Mahnung erstellt werden?
In der Schweiz ist das Mahnwesen gesetzlich nicht geregelt. Deshalb steht es dem Gläubiger (also dem, der die Rechnung gestellt hat) frei, eine offene Rechnung nach Ablauf der von ihm festgelegten Zahlungsfrist zu mahnen. Auch die Art und Weise der Mahnung ist nicht festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben. Somit kann also auch nur mündlich oder via Email gemahnt werden. Rechtlich besteht jedoch keine Pflicht zur Mahnung, denn Mahnen ist in der Schweiz eine freiwillige Zahlungserinnerung: Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann grundsätzlich auch ohne vorangegangene Mahnung sofort betrieben werden.
Wie sieht es mit Verzugszinsen aus?
Der Gläubiger darf von Gesetzes wegen einen Verzugszins von fünf Prozent in Rechnung stellen (siehe Art. 104 Abs. 1 OR). Unternehmen dürfen einen höheren Verzugszins (bis maximal 15 Prozent) verlangen, wenn dies vertraglich, im Kaufvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, festgehalten wurde. Ist keine Zahlungsfrist vereinbart worden, muss der Gläubiger zuerst mahnen: Mit dem Mahnschreiben setzt er den Schuldner in Verzug und verpflichtet ihn damit, den Verzugszins zu bezahlen.
Wie sieht es mit Mahngebühren aus?
Obwohl gesetzlich keine Mahngebühren vorgesehen sind, dürfen diese erhoben werden; allerdings nur, wenn sie vertraglich klar formuliert worden sind. Klar bedeutet laut Bundesgericht, wenn sie im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Betrag in Franken und Rappen genau definiert sind. Angaben wir z.B. “Es werden Mahngebühren erhoben” sind deshalb nicht genügend.
Tipps rund um die Mahnung
- Um Missverständnisse zu vermeiden, auf der Rechnung am Besten ein genaues Datum angeben, bis wann die Rechnung zu bezahlen ist – das geschieht in smallinvoice übrigens automatisch.
- Werden Rechnungen nicht fristgereicht beglichen, ist es empfehlenswert – obwohl nicht zwingend vorgeschrieben – eine Zahlungserinnerung und danach mindestens eine Mahnung zu schicken: Meistens werden Rechnungen nicht aus Böswilligkeit nicht beglichen, sondern schlicht, weil sie vergessen wurde. Zudem können mit smallinvoice Zahlungserinnerungen und Mahnungen mit äusserst geringem Aufwand und kostenlos z.B. via Email versendet werden; auch vollkommen automatisiert!
- Sollen höhere Verzugszinsen als 5% verrechnet werden, müssen diese vertraglich vereinbart (z.B. im Kaufvertrag) oder in den AGBs aufgeführt sein.
- Mahngebühren können nur erhoben werden, wenn sie klar im Vertrag oder in den AGBs aufgeführt sind.
- Und zu guter letzt: Es ist immer eine Überlegung wert, nicht in jedem Fall auf Verzugszinsen und Mahngebühren zu beharren; schliesslich ist Kundenfreundlichkeit die Basis jedes guten Geschäfts.