Kündigung während Krankheit –  Regeln und Sperrfristen

Kündigung während Krankheit – Regeln und Sperrfristen

Trotz vielfältiger Covid-Unterstützung durch die Sozialversicherungspartner oder den Staat gelangen immer mehr Arbeitgeber in Zugzwang und müssen Mitarbeiter entlassen. In der Schweiz sind Kündigungen durch den Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen erlaubt. Trotzdem gilt es, bei Kündigungen während Krankheit einige wesentliche Punkte zu beachten, um eine missbräuchliche Kündigung zu vermeiden.

Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter gekündigt werden?

Nein, eine solche Kündigung ist unzulässig. Für Anstellungsverhältnisse nach der Probezeit gibt es sogenannte Sperrfristen für kranke Arbeitnehmer. In dieser Sperrfrist darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer nicht gekündigt werden (nicht zu verwechseln mit den Kündigungsfristen).

Sperrfristen bei Kündigung während Krankheit:

  • Im 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • Im 2. – 5. Dienstjahr: 90 Tage
  • Ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage

Während der Probezeit darf ein Mitarbeiter unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 7 Tagen auch während einer Krankheit gekündigt werden.

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Vorgehensweise bei Kündigung: Obwohl es grundsätzlich keine Formvorschrift für eine ordentliche Kündigung gibt, wird empfohlen, dem Arbeitnehmer eine Kündigung schriftlich zuzustellen. Bei Angabe eines Kündigungsgrundes, z.B. aus wirtschaftlichen Gründen, kann vermieden werden, dass die Gegenpartei eine schriftliche Begründung verlangt. Unbedingt einzuhalten sind die Kündigungsfristen (OR 335b und 335c). Eine Kündigung nach der Probezeit gilt immer zu Ende eines Monats.

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nach der Kündigung krank wird?

Eine Kündigung, die vor der Erkrankung eines Mitarbeiters zugestellt wurde, ist gültig. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (maximal um die Dauer der Sperrfrist). In der Praxis bedeutet das, dass bei nur einem Tag Krankheit sich die Kündigungsfrist immer um einen Monat verlängert. Sollte der Arbeitnehmer selbst gekündigt haben, verlängert sich die Kündigungsfrist nicht.

Darf ein Arbeitnehmer während seiner Erkrankung kündigen?

Ja, Arbeitnehmer dürfen auch während der Arbeitsunfähigkeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Es gelten gemäss Art. 336 d. die vertragliche Kündigungsfrist. Im Gegensatz zur Kündigung von der Arbeitgeberseite muss in diesem Fall keine Sperrfrist eingehalten werden.

Welche Folgen hat es, wenn der Mitarbeiter kein ärztliches Attest vorlegt?

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit durch ein Arztzeugnis zu belegen. Legt der Mitarbeiter kein Arztzeugnis vor, kann dies als Verstoss gegen Treu und Glauben bewertet werden. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter schriftlich (zu Beweiszwecken) verwarnen und kann ihm im Wiederholungsfalle die Kündigung androhen.

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Zweifelt der Arbeitgeber an der Richtigkeit des Arztzeugnisses, kann er auf eigne Kosten eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen.

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