Französische Grenzgänger einstellen in der Schweiz – Schritt für Schritt

Französische Grenzgänger einstellen in der Schweiz – Schritt für Schritt

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Ein französischer Grenzgänger ist eine Person, die in der Schweiz arbeitet und täglich, mindestens aber wöchentlich (“Wochenaufenthalter”) an ihren Wohnsitz in Frankreich zurückkehrt. In der Schweiz arbeiten viele Grenzgänger aus Frankreich. Gerade wenn der Firmensitz in der Nähe der französischen Grenze ist, gehören französische Grenzgänger zum Alltag. Du möchtest einen französischen Grenzgänger einstellen? Oder möchtest dich als Grenzgänger informieren? Hier findest du alle wichtigen Informationen sowie eine Checkliste für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Schritt 1 – Arbeitsbewilligung beantragen

Französischer Arbeitnehmer benötigen in der Schweiz eine Bewilligung. Als Grenzgänger wird normalerweise die Grenzgängerbewilligung ausgestellt. Die Grenzgängerbewilligung wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Grenzgänger füllt den oberen Teil vom Antrag A1 (Gesuch Ausländerbewilligung) aus und der Arbeitgeber den unteren. Im Kanton Zürich kann man die Bewilligung mittels elektronischem Formular online beantragen und verwalten.

Der Arbeitgeber übermittelt das Formular, ein Passfoto und eine Kopie des Personalausweises vom Grenzgänger an die zuständigen kantonalen Stelle. Die Grenzgängerbewilligung (Ausländerausweis G) wird in der Regel für fünf Jahre erteilt und wird, insofern man weiter als Grenzgänger tätig ist, anschliessend verlängert.

Wenn ich mich als Ausländer längerfristig in der Schweiz aufhalten und auch meinen Wohnsitz dorthin verlegen möchte, kann ich zum Aufenthalter werden. Aufenthalter erhalten eine Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B), es sei denn, der Aufenthalt ist auf ein Jahr oder weniger befristet – dann erhält man in der Regel eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis L). Aufenthaltern mit Ausländerausweis B kann nach einem Aufenthalt von 5 bzw. 10 Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) erteilt werden – das Aufenthaltsrecht gilt dann unbeschränkt.

Schritt 2 – Wo bezahlen französische Grenzgänger Einkommensteuer?

Die Besteuerung der Einkünfte als Grenzgänger wird durch das französisch-schweizerische Abkommen in Bezug auf die Gehaltszahlungen der GrenzgängerInnen geregelt.

Arbeitsort in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Solothurn, Bern, Wallis, Waadt oder Neuenburg

Wenn du einen französischen Grenzgänger in Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Solothurn, Bern, Wallis, Waadt oder Neuenburg einstellst, bezahlt er seine Steuern im Wohnsitzstaat Frankreich. Der französische Staat tritt jedoch über die Quellensteuer 4,5 % der Bruttolohnsumme der Grenzgängerinnen an die Schweiz ab und gewährleistet so einen finanziellen Ausgleich. Bitte beachten Sie, dass Sie steuerrechtlich gesehen nur dann Grenzgänger sind, wenn Sie grundsätzlich täglich an Ihren Wohnort zurückkehren. Es gibt einige Ausnahmen.

Spezialfall Firmensitz in Basel Stadt und Basel Land von der Quellensteuerpflicht befreit

Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Basel können sich von der Quellensteuerpflicht (4,5 % der Bruttolohnsumme) befreien. Hierfür gilt folgendes Vorgehen:

Die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-ASK – Attestations de résidence) muss der Arbeitnehmer beim Finanzamt in Frankreich abholen, ausfüllen und vom Finanzamt bestätigen lassen. Anschliessend muss der Arbeitgeber das Formular bei der baselstädtischen Steuerverwaltung einreichen. Im Januar des Folgejahres muss der Arbeitgeber die betreffenden Bruttolöhne der Steuerverwaltung melden, damit die Vergütung von 4.5% bei den französischen Behörden beantragt werden kann. Dabei gilt folgendes Vorgehen:

Bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt sind im Januar von den Arbeitgebern einzureichen:

  • Bruttolohnmeldungen des Vorjahres. Die Anzahl der französischen Grenzgänger muss mit der Anzahl der bereits eingereichten Attestations de résidence (Formular Formular 2041-ASK) übereinstimmen. Dabei ist zu beachten, dass auch Einkünfte von im Vorjahr nur teilweise beschäftigten französischen Grenzgängern, wie auch von Schweizern mit Wohnsitz in Frankreich aufzuführen sind.
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der während des Vorjahres eingetretenen französischen Grenzgängern
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der im laufenden Jahr beschäftigten französischen Grenzgängern

Gut zu wissen: Beim Finanzamt sind lange Wartezeiten angesagt und die Mitarbeiter sprechen oftmals nur französisch.

Arbeitsort in anderen Kantonen (beispielsweise Kanton Aargau oder Zürich)

Arbeitnehmer, die in anderen Kantonen (beispielsweise Kanton Aargau oder Zürich) arbeiten, werden nicht als Grenzgänger definiert. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den Grenzgänger beim zuständigen Schweizer kantonalen Steueramt anmelden. Die Steuern werden direkt vom Lohn des Grenzgängers über die Quellensteuer abgezogen. Die abgezogenen Steuern werden vom Arbeitgeber an das Steueramt übermittelt.

Schritt 3 – Krankenversicherung

Um die Krankenversicherung muss sich der Grenzgänger selber kümmern. Französische Grenzgänger besitzen das Optionsrecht: Sie können sich in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland Frankreich versichern.

Wenn sich Grenzgänger nicht in der Schweiz versichern möchten, müssen sie innerhalb von drei Monaten beim Amt für Krankenversicherung im Kanton ihres Arbeitsorts ein Gesuch um Befreiung von der Versicherungspflicht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Amt sie automatisch der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz zuweisen.
Formular für die Befreiung der Versicherunsgspflicht (choix du système d’assurance-maladie)

Das Optionsrecht ist definitiv. Wenn die Grenzgänger sich für eine Krankenversicherung in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland entschieden haben, können sie diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Viele Schweizer Krankenversicherungen bieten kostengünstige Versicherungen für Grenzgänger an.

Schritt 4 – Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung unterscheidet sich der Grenzgänger kaum von seinen Schweizer Arbeitskollegen. Der Grenzgänger zahlt automatisch in die 1. Säule (AHV: Staatliche Vorsorge) und in die 2. Säule (Berufliche Vorsorge) ein. Private Einzahlungen in die 3. Säule (Freiwillige individuelle Vorsorge) sind für Grenzgänger nicht möglich.

smallinvoice.com ist nicht steuerberatend tätig. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an die zuständige Stelle.  

Checkliste – Französischer Grenzgänger 

Damit bei der Einstellung und der Arbeitsbewilligung für französische Grenzgänger nichts vergessen geht, haben wir die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber in einer übersichtlichen Checkliste zum kostenlosen Download zusammengestellt:

Checkliste Arbeitgeber

Du bist Franzose und möchtest in der Schweiz arbeiten? Wir haben auch die wichtigsten Punkte für Grenzgänger aus Frankreich in einer übersichtlichen Checkliste zum kostenlosen Download zusammengestellt:

Checkliste Grenzgänger

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